Zertifizierte Dichtheitsprüfung

Laut eines Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz werden alle Nutzer von unzureichenden Grundstücksentwässerungsanlagen aufgefordert
das unrechtmäßige Einleiten zu beenden, bzw. ihre Anlage an die geltenden Anforderungen anzupassen.
Um Nachzuweisen, dass keine unerlaubte Gewässerbenutzung vorliegt, müssen bestehende Abwassersammelgruben und biologische Kläranlagen auf ihre Dichtheit geprüft werden.
Diese kann mit dem Medium „Wasser“ bzw. „Luft“ durchgeführt werden.
In der Praxis hat sich das Prüfen mit Wasser als gebräuchlichste Form heraus kristallisiert.
Hierzu wird der Behälter mit Wasser aufgefüllt und unter Einbeziehung der Normen (EN1610 bzw. DIN 1986-30) einer sogenannten Pegelabfallprüfung, von 30 Minuten, unterzogen. Zum Nachweis der Dichtheit erhält der Betreiber ein Prüfprotokoll mit der Darstellung des Prüfzeitraumes.
Ähnlich wie bei der TÜV-Untersuchung eines KFZ-Fahrzeuges darf die Dichtheitsprüfung nur durch zertifizierte Fachkundige ausgeführt werden.
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Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Abwasserentsorgung zur Verfügung!
Zertifizierte Dichtheitsprüfung